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Anfrage: Vergebungs- und Ausschreibungsskandal bei der Neat. Ursachen, Auswirkungen und Massnahmen

Geschäftsnummer:

06.3431

Eingereicht von:

Jenny This

Einreichungsdatum:

19.09.2006

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Schlagwörter:

Eindeutig; Gotthard; Verzögerungen; Alptransit; Situation; Einsprachen; Vorgehen; Genommen; Bundesrat; Bereit; Franken; Millionen; Eindeutige; Rekurskommission; Beschaffungswesen; Verantwortung; Abgeändert; Entschied; Falsch; Signalen; Eindeutigen; Erfolgreichen; öffnet; Gedenkt; Einzigartig; Wurden; Submission; Gutdünken; Unvermögen

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Eingereichter Text

Am Dienstag, den 12. September 2006, ist bekannt geworden, dass die Eidgenössische Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen eine Beschwerde der Berner Marti AG zum zweiten Mal gutgeheissen hat.

Dieser Entscheid führt dazu, dass sich der Bau des NEAT-Basistunnels am Gotthard weiter verzögert und verteuert. Nebst den Mehrkosten von rund 3,5 Millionen Franken pro Monat kommen vor allem die immensen Verzögerungen einem Super-Gau gleich.

Nachdem Hunderte von Millionen Franken für eine termingerechte Fertigstellung verbuttert worden sind, werden nun Verzögerungen in unbekannter Grössenordnung in Kauf genommen.

Dass ein solches Vorgehen, wie es sich in der Vergabe in Erstfeld abgespielt hat, in unserem Land überhaupt möglich ist, bleibt für viele ein Rätsel, sind das doch Machenschaften, wie wir sie sonst nur aus "Bananenrepubliken" kennen. Den Interpellanten überrascht das allerdings nicht, hat er doch bereits verschiedentlich auf bestehende Missstände hingewiesen und entsprechende Vorstösse eingereicht.

Das hier gewählte Vorgehen ist eine nicht zu akzeptierende Machtdemonstration der Neat-Verantwortlichen auf dem Buckel der Steuerzahler. Dass der Fokus von halb Europa auf dieses Trauerspiel gerichtet ist, verschärft die Situation zusätzlich.

Gegenüber der Öffentlichkeit wird nun kurzerhand das Opfer zum Täter gemacht. Dieses Desaster hat jedoch klar und eindeutig die Alptransit Gotthard AG zu verantworten. Sie hat mit ihrer eigenmächtigen, dilettantischen und unsensiblen Handlungsweise die Einsprachen und Verzögerungen bewusst in Kauf genommen.

Dass die Spielregeln während der Submission nach eigenem Gutdünken abgeändert wurden, ist einzigartig im öffentlichen Beschaffungswesen und öffnet erfolgreichen Einsprachen Tür und Tor. Dass nach klaren und eindeutigen Signalen der Rekurskommission die Alptransit Gotthard AG zum zweiten Mal gleich falsch entschied, grenzt an Unvermögen und ist grobfahrlässig. Der Verdacht ist naheliegend, dass dies nur mit persönlichen Aspekten von Betroffenen zu tun haben kann. In Anbetracht der desolaten und kritischen Situation bei unserem Jahrhundertbauwerk bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist er bereit, die längst dringend notwendigen personellen Konsequenzen zu ziehen, damit weiterer Schaden abgewendet werden kann?

2. Ist er ausserdem bereit, seine Verantwortung wahrzunehmen und nun endlich klare und eindeutige Richtlinien vorzugeben? Vermitteln allein reicht nicht!

3. Wie - und vor allem wann - gedenkt der Bundesrat diese Massnahmen umzusetzen?

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Begründung

Ende April 2005 - also vor rund eineinhalb Jahren - waren die Verhandlungen mit den Unternehmern technisch abgeschlossen und bereinigt. Zu diesem Zeitpunkt hätte der Auftrag nach den besonderen Bestimmungen des Bauherrn (min. 360 Punkte, dann nur den tiefsten Preis) ohne Wenn und Aber der Arge Zschokke vergeben werden müssen.

Ein Vergabeentwurf der Abschnittsleitung ATG lag für Zschokke auch vor. Keiner der Unterlegenen hätte auch nur den Hauch einer Chance gehabt, eine Einsprache zu lancieren. Der Bauherr wollte aber - aus welchen Gründen auch immer - die Firma Zschokke nicht.

Nun ging der Skandal mit der Angebotsrunde los. Komischerweise war dann plötzlich Strabag mit 0,6 Prozent oder 2,6 Millionen vor Marti, und das mit einer Globalofferte, die von den beteiligten Ingenieuren ausdrücklich abgemahnt wurde, weil problematisch und mit grossen Risiken verbunden.

Diese Abmahnung hat die Geschäftsführung dem Verwaltungsrat bewusst vorenthalten. Hätte man jedoch, wie bei solchen Objekten üblich, Gleiches mit Gleichem verglichen (also die Amtsausschreibungen), wäre Strabag nach wie vor rund 30 Millionen hinter Marti gelegen, und der Entscheid hätte keine Fragen aufgeworfen.

Eine Gleichstellung von Global- und Einheitspreisen ist bei einem solch komplexen Objekt in Fachkreisen ein Ding der Unmöglichkeit. Gerade deshalb wurde eine Globalofferte im öffentlichen Beschaffungsrecht noch nie in die Vergabe miteinbezogen. Hier wurde das Abc des öffentlichen Beschaffungswesens geradezu mit Füssen getreten.

Im Fall von Erstfeld hat der Bauherr in den Ausschreibungsunterlagen sogar selber darauf hingewiesen, dass die ausgeschriebenen Massen unverbindlich seien und hat damit de facto eine globale Offerte ausgeschlossen.

Interessant ist ferner die Tatsache, dass die gleichen Leute bei früheren Vergaben Globalofferten mit zum Teil beträchtlichen Differenzen (bis minus 15 Prozent) ausgeschlossen haben.

Nach genauem Studium der Fakten und Unterlagen muss man unweigerlich zum Schluss kommen, dass verschiedenen Herren bereits vor der Eingabe klar war, wer den Auftrag Erstfeld bekommen sollte. Sie wollten offenbar verschiedenen Unternehmern - die bei den bestehenden NEAT-Baustellen ein grösseres finanzielles Problem haben - unter die Arme greifen.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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